Aufbauseminare für Fahranfänger gemäß § 2a Abs. 2 StVG
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Auf Grund von Auffälligkeiten
innerhalb deiner Probezeit bist du vom Straßenverkehrsamt schriftlich
aufgefordert worden, an einem Aufbauseminar für Auffällige in der Probezeit
(ASF) teilzunehmen.
Bei uns kannst du dein ASF-Seminar innerhalb der vom Straßenverkehrsamt vorgesehenen Frist erfolgreich absolvieren. Wenn du magst, dann kannst du im Anschluss deine um zwei Jahre verlängerte Probezeit durch ein FSF-Seminar wieder um ein Jahr reduzieren. Für die Anmeldung musst du noch nicht einmal in die Fahrschule kommen. Ein kostenloser Anruf bei uns reicht schon aus!
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Anmeldung | |
| Info-Broschüre | ||
| FSF-Verkürzung der Probezeit | ||