Aufbauseminare  für Fahranfänger gemäß § 2a Abs. 2 StVG


Auf Grund von Auffälligkeiten innerhalb deiner Probezeit bist du vom Straßenverkehrsamt schriftlich aufgefordert worden, an einem Aufbauseminar für Auffällige in der Probezeit (ASF) teilzunehmen.

Bei uns kannst du dein ASF-Seminar innerhalb der vom Straßenverkehrsamt vorgesehenen Frist erfolgreich absolvieren.

Wenn du magst, dann kannst du im Anschluss deine um zwei Jahre verlängerte Probezeit durch ein FSF-Seminar wieder um ein Jahr reduzieren.

Für die Anmeldung musst du noch nicht einmal in die Fahrschule kommen. Ein kostenloser Anruf bei uns reicht schon aus!

 

  Anmeldung
Info-Broschüre
FSF-Verkürzung der Probezeit